Thomas Foster Sound & Vision
Australien wirft KI-Musik aus den Charts – und Deutschland zieht praktisch dieselbe Grenze
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Australien wirft KI-Musik aus den Charts – und Deutschland zieht praktisch dieselbe Grenze

· von Thomas Foster

Es hat ein einzelner Song gebraucht, um eine Debatte auszulösen, die seit Jahren in der Luft hing. Ein KI-Cover von Madonnas „Like a Prayer" lief in Australien wochenlang rauf und runter im Radio – und erst danach wurde öffentlich, wie es entstanden ist.

Der Song stammt von Josh Fawaz. Vier Wochen lang stand er an der Spitze der australischen Airplay-Charts, Platz eins der ARIA Top 20 Australian Dance Singles, Platz vier der ARIA Top 20 Australian Singles, über 38 Millionen Streams bei Spotify. Ein Riesenerfolg – bis australische Medien nachbohrten und Fawaz die Credits bei Spotify nachträglich ergänzte. Dort steht seit Mitte Juli, was vorher nirgends stand: Generative AI vocals. AI drums.

Ich habe mir die Version angehört, und ich finde sie richtig stark. Vorspielen darf ich sie hier leider nicht, dafür sorgen die Rechte an der Vorlage. Aber für mich zeigt genau dieser Fall, worin die eigentliche kreative Leistung steckt: in der musikalischen Vision. Wie ein DJ muss man den Zeitgeist spüren, eine Idee davon haben, wie ein Song heute klingen kann – und die Werkzeuge kennen, mit denen man dorthin kommt. Ob dafür eine Sängerin ins Studio kommt, ob ich die Keyboards selbst einspiele oder ob eine KI mitarbeitet, ist für mich dabei zweitrangig.

Diese Diskussion hatten wir schon einmal. In den Neunzigern und frühen Zweitausendern hieß es beim Sampling, DJs könnten ja gar nicht selber spielen und würden nur klauen. Heute gilt gezieltes, kreatives Sampling völlig selbstverständlich als Kunstform. Und jetzt führen wir mit KI praktisch dieselbe Debatte noch einmal.

Nur: Diesmal wird sie nicht in Foren geführt, sondern in Regelwerken.

Was Australien geändert hat

Die australische Branchenorganisation ARIA hat ihren Charts Code of Practice angepasst. Seit Freitag, dem 29. August 2026, fliegen Aufnahmen aus den ARIA-Charts, die generative KI nutzen – es sei denn, sie sind „substantially human-made", also im Wesentlichen von Menschen geschaffen, und geben keinen Anlass zur Sorge über Stream- oder Chartmanipulation.

Hybridproduktionen bleiben also erlaubt. Was verschwindet, ist der vollständig oder überwiegend generierte Track.

ARIA-Chefin Annabelle Herd hat das so eingeordnet:

This gives everyone who releases music in Australia a clear rule to work to.

Und sie hat den Ball gleich weitergespielt: Andere Akteure, ausdrücklich auch die Radiostationen, sollten „support human artistry" und vergleichbare Regeln einführen. Denn genau das ist die Lücke, die der Fall Fawaz offengelegt hat – aus den Charts kann man einen Song nehmen, aus den Playlisten der Sender nicht.

Ein ARIA-Sprecher hat übrigens angedeutet, dass Fawaz' Song unter den neuen Regeln womöglich nicht mehr qualifiziert wäre. Ausgesprochen wurde es nicht, aber die Richtung ist klar.

Wichtig für die Einordnung: Australien handelt hier nicht im Alleingang. Die Regeländerung folgt Leitlinien, die der internationale Branchenverband IFPI im Juli 2026 veröffentlicht hat. Das ist kein australischer Sonderweg, das ist der Anfang eines internationalen Musters.

Deutschland ist längst da

Und genau deshalb ist die Meldung für uns interessanter, als sie auf den ersten Blick aussieht. Denn während in Australien über den Chart-Rauswurf berichtet wurde, gilt in Deutschland fast dasselbe – nur einen Monat früher und mit deutlich weniger Aufmerksamkeit.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat am 30. Juli 2026 Grundsätze für die Wertung von mit KI erstellter Musik in den Offiziellen Deutschen Charts veröffentlicht. Der Kern in vier Punkten:

Grundsatz Was dahintersteht
Menschliche Kreativität dominiert Die Musik muss „im Wesentlichen menschlich geschaffen" sein, KI wirkt unterstützend.
Transparenz Es soll offengelegt werden, wie KI bei Komposition, Produktion, Stimme oder Sounddesign eingebunden war.
Verantwortlichkeit Es muss klar sein, wer die kreative Verantwortung trägt.
Rechtmäßige Dienste Die eingesetzten KI-Systeme müssen „ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig" sein – also mit lizenzierten oder freigegebenen Inhalten trainiert.

Dazu kommen die Ausschlusskriterien, und die sind schärfer formuliert, als man es von einem Chartregelwerk erwarten würde. Ein Titel kann aus der Wertung fliegen, wenn der KI-Einsatz verschleiert wird, wenn nicht autorisierte KI-Dienste im Spiel sind oder wenn der Verdacht auf manipulierte Inhalte oder Abrufzahlen besteht.

BVMI-Chef Dr. Florian Drücke fasst die Haltung so zusammen: Menschliche Kreativität bleibe im Fokus, verantwortungsvolle Innovation werde gefördert.

Ich habe beim BVMI nachgefragt

Nach der australischen Meldung stand für mich die Frage im Raum, ob Deutschland und Australien hier wirklich denselben Weg gehen oder ob die Formulierungen nur ähnlich klingen. Also habe ich direkt beim Bundesverband Musikindustrie angefragt.

Sigrid Herrnbrück, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, hat mir geantwortet:

Aus Sicht des BVMI bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den deutschen Grundsätzen und den Regeln in Australien. Außerdem werden die deutschen Regularien regelmäßig überprüft und bei Bedarf an aktuelle Marktentwicklungen angepasst.

Damit ist die Sache für mich klar. Es gibt keinen liberalen deutschen Sonderweg, auf den man sich verlassen könnte. Und der zweite Satz ist der, den ich mir markiert habe: Die Regeln werden regelmäßig überprüft und angepasst. Was heute gilt, ist ein Zwischenstand.

Der Punkt, über den kaum jemand redet

Wenn man die deutschen Grundsätze zweimal liest, fällt auf, dass drei der vier Punkte für die meisten von uns unproblematisch sind. Menschlich geschaffen, transparent, verantwortlich – das kriegt jeder hin, der ohnehin selbst produziert.

Der vierte ist der interessante: ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig.

Denn genau darum wird gerade vor Gerichten gestritten. Die GEMA hat gegen Suno gewonnen, in den USA laufen die Verfahren von Universal und Sony weiter, und die Frage, womit die großen Modelle eigentlich trainiert wurden, ist an vielen Stellen offen. Wenn ein Chartregelwerk verlangt, dass die eingesetzten Dienste rechtmäßig arbeiten, dann hängt die Antwort für einen Produzenten künftig auch davon ab, wie diese Verfahren ausgehen – und nicht nur davon, wie sauber er selbst gearbeitet hat.

Ich will das nicht dramatisieren. Für einen Song, in dem KI ein Werkzeug unter vielen ist, ist das heute kein praktisches Problem. Aber es ist der Grund, warum ich Leuten inzwischen rate, sich nicht auf ein einziges Tool zu verlassen und zu wissen, mit welchen Lizenzbedingungen sie eigentlich arbeiten.

Was das konkret für dich heißt

Fangen wir mit der Entwarnung an, weil sie in den Schlagzeilen untergeht: KI-Musik wird nicht pauschal aus den deutschen Charts verbannt. Du darfst KI als Werkzeug einsetzen. Punkt.

Entscheidend sind drei Dinge:

  1. Der Song bleibt im Wesentlichen menschlich geschaffen.
  2. Der KI-Einsatz ist nachvollziehbar offengelegt.
  3. Die verwendeten Dienste arbeiten rechtmäßig.

Und daraus folgt etwas, das nach Bürokratie klingt, aber in Wahrheit einfach gute Praxis ist: Dokumentation wird wichtiger.

Das klingt lästig, ist aber in zwanzig Minuten erledigt und erspart im Zweifel eine sehr unangenehme Diskussion.

Warum das nicht bei den Charts aufhört

Und jetzt kommt der Teil, der mir eigentlich am wichtigsten ist. Die Chartregeln sind nur der sichtbarste Fall. Dieselbe Frage – wer hat diesen Song gemacht, und womit? – stellen gerade alle gleichzeitig.

Die Streamingdienste stellen sie: Spotify markiert mit dem AI-Persona-Badge künstliche Künstleridentitäten und nimmt sie aus den Empfehlungen. Der Gesetzgeber stellt sie: Der AI Act verlangt von den KI-Anbietern maschinenlesbare Kennzeichnung. Die Anbieter selbst stellen sie, indem sie Wasserzeichen und Fingerprinting einbauen. Und jetzt stellen sie eben auch die Chartgremien.

Als Nächstes werden sie die Vertriebe stellen, die Rechteverwerter und die Sender. Nicht weil jemand KI verbieten will, sondern weil eine Branche, die Geld nach Anteilen verteilt, irgendwann wissen muss, wem welcher Anteil zusteht.

Mein Fazit

Ich halte die Richtung für vernünftig. Was Australien und Deutschland regeln, ist nicht „KI raus", sondern „sag, was du getan hast". Der vollautomatisch durchgereichte Track fällt raus. Der Song, in dem KI eines von vielen Werkzeugen ist, bleibt drin.

Für uns bedeutet das vor allem eins: Wer sein Handwerk kann und offen damit umgeht, wie ein Song entstanden ist, hat nichts zu befürchten. Wer hofft, dass niemand nachfragt, wird sich in den nächsten Monaten umgewöhnen müssen.

Und der Fall Josh Fawaz zeigt ganz nebenbei, wie unsinnig die Aufregung an einem Punkt ist: Der Song war erfolgreich, bevor irgendjemand wusste, wie er gemacht wurde. Den Hörern hat er gefallen. Erst das Etikett hat die Debatte ausgelöst, nicht die Musik.