KI-Cover: Suno blockiert – so geht es trotzdem, und was rechtlich erlaubt ist
Hast du schon mal mit KI ein Cover gemacht? Also einen bekannten Song hergenommen, in eine KI hochgeladen und daraus eine völlig andere, stilistisch neue Version generiert? Wahrscheinlich nicht – denn wenn du das bei Suno versuchst, bekommst du sofort eine Fehlermeldung und kannst die Audiodatei gar nicht erst hochladen.
Aber ist das bei allen KIs so? Ich habe es bei mehreren getestet – und eine gefunden, bei der es anders läuft.
Die Ausnahme: Tunee
Bei Tunee kannst du jede Audiodatei hochladen, egal woher sie kommt – ohne Fehlermeldung. Ich habe das für dich ausprobiert und ein paar bekannte Songs wie „Sweet Dreams", „Blinding Lights" oder „Baby One More Time" in ein Cover gebracht.
Die Kehrseite: die Fehler
Mir ist es auf diesem Kanal immer wichtig, dir die Dinge so zu zeigen, wie sie wirklich sind – also auch die Schattenseiten. Und die gibt es: Gerade gegen Ende der Tracks schleichen sich viele Fehler ein. Bei „Billie Jean" von Michael Jackson war das besonders deutlich zu hören.
Ich habe mir gedacht: Das muss Absicht sein, das kann kein Zufall sein. Also habe ich einen unveröffentlichten Song von mir selbst hochgeladen – und siehe da: Melodie und Text waren perfekt. Warum auch immer, Tunee baut bei geschützten Songs offenbar bewusst kleine Fehler ein. Je mehr man aber probiert, desto mehr brauchbare Ergebnisse kommen am Ende heraus.
Und damit sind wir bei der eigentlich spannenden Frage.
Darf ich so ein Cover überhaupt machen – und veröffentlichen?
Erst mal die gute Nachricht: Ja, du darfst ein Cover veröffentlichen, ohne dir vorher die Rechte zu holen – solange du die Regeln eines Covers einhältst:
- Du darfst den Text nicht verändern.
- Du darfst die Komposition nicht verändern.
- Du darfst den Song nicht vor dem Original veröffentlichen. Wenn dir also etwas noch Unveröffentlichtes in die Hände fällt, darfst du damit keinen Vorab-Release machen.
- Du musst die Originalautoren angeben – also alle Texter, Komponisten und Verlage, die dranhängen. Das ist der wichtigste Punkt.
Wenn du das alles berücksichtigst, darfst du dein Cover veröffentlichen.
Warum fragen große Labels dann trotzdem um die Rechte?
Universal, Sony und Co. holen sich vorher die Rechte – und das hat einen einfachen Grund: Es ist schwer zu definieren, ab wann eine Komposition „verändert" ist. Ist es schon eine Änderung, wenn man das Tempo ändert? Wenn das Playback rhythmisch anders ist? Wenn ein paar Akkorde getauscht werden? Wo genau verläuft die Grenze zur neuen Komposition? Dafür gibt es keine klaren Regeln – und große Firmen gehen dieses Risiko nicht ein.
Die Kehrseite: Täglich erscheinen tausende Covers, bei denen niemand um Rechte angefragt hat, und meistens passiert nie etwas. Der einfachste Grund für rechtliche Probleme ist Erfolg: Stell dir vor, deine neue Version von „Billie Jean" geht durch die Decke und läuft millionenfach. Dann könnte der Originalverlag auf die Idee kommen, zu behaupten, du hättest die Komposition geändert – um mitzuverdienen. Am Ende müsste ein Richter entscheiden. Aber so einen Hit muss man erst mal landen.
Ich habe selbst schon viele Covers veröffentlicht, ohne um die Rechte anzufragen, und kenne viele Kollegen, die das genauso machen. Das einzige Mal, dass ich von einem Problem etwas mitbekommen habe, war ein Boney-M.-Song: Der war von heute auf morgen offline. Kein Drohbrief, kein Anwalt, kein Richter – der Song war auf Spotify einfach nicht mehr anzuhören, das war's. Seit es keine physischen Tonträger mehr gibt, ist das ganze Thema längst nicht mehr so heikel wie früher.
Der Haken: Aufnahme ist nicht gleich Komposition
Und jetzt der Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben. In der Musik gibt es immer zwei Rechte:
- das Urheberrecht – das Recht an Text und Komposition
- das Vervielfältigungsrecht – das Recht an der konkreten Aufnahme (dem Master)
Die Komposition und den Text darfst du hochladen. Die Originalaufnahme darfst du nicht hochladen – auch dann nicht, wenn du sie dir bei einem Anbieter wie Tidal ganz legal als WAV gekauft hast. Du darfst sie in deine DAW laden. Sie auf deine eigene Google Drive zu legen (quasi deine erweiterte Festplatte) ist gerade noch okay. Bei WeTransfer wird es heikel, und einem Fremden die Aufnahme per WeTransfer zu schicken, geht gar nicht.
Die Lösung: Spiele den Song selbst neu ein – sing ihn, spiel ihn auf der Gitarre – und lade diese Version hoch. Damit lädst du die Komposition hoch, und das ist erlaubt. Die Originalaufnahme bleibt tabu.
Mein Fazit zu den Tunee-Covers
So schön die Tunee-Ergebnisse teilweise sind: Sobald die KI eine völlig andere Melodie erzeugt, ist das nicht mehr die Originalkomposition. So etwas würde ich nicht veröffentlichen. Die Technik ist spannend zum Ausprobieren – für einen sauberen Release zählt am Ende trotzdem, dass Komposition und Text stimmen und die Urheber korrekt genannt sind.
Hinweis: Das ist meine Einschätzung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Im Zweifel und bei kommerziellen Releases lohnt sich der Blick zu einem Fachanwalt oder deiner Verwertungsgesellschaft.
