Thomas Foster Sound & Vision
Universal und Sony verklagen Suno erneut – diesmal wegen V6
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Universal und Sony verklagen Suno erneut – diesmal wegen V6

· von Thomas Foster

Suno hat mit Version 6 den Weg eingeschlagen, den sich die Musikindustrie zumindest rhetorisch gewünscht hat: weg vom Streit um alte Trainingsdaten, hin zu lizenzierten Partnern. Warner ist schon dabei, BMG und Believe sollen folgen. Man könnte denken: Über die alten Modelle könnt ihr weiter streiten – ab V6 machen wir es ordentlich.

Am 18. September 2026 haben Universal Music Group und Sony Music Entertainment genau gegen dieses neue Modell eine weitere Klage eingereicht – beim U.S. District Court for the District of Massachusetts. Und der Kernvorwurf ist nicht „ihr trainiert wieder ohne Lizenz auf unserem Katalog“, sondern etwas Schärferes: V6 sei trotz neuer Daten keine echte Frischzelle.

Was die Labels behaupten

Laut Klage und Berichten von Variety, Music Business Worldwide und The Verge geht es um zwei eng verknüpfte Thesen:

Erstens: Suno habe auch für frühere Modelle Zehntausende Aufnahmen der Kläger ohne Erlaubnis kopiert. In der neuen Klage werden rund 60.202 konkrete Sound Recordings genannt – das sind Vorwürfe der Kläger, kein Gerichtsbeschluss.

Zweitens – und das ist der neue Dreh bei V6: Selbst wenn das neue Modell mit lizenziertem Material und User-Interaktionen gebaut wurde, soll es von den alten Modellen gelernt haben. Die Labels sprechen von „model laundering“: Wissen und Fähigkeiten aus angeblich rechtswidrig trainierten Vorgängern würden über Outputs, Preference-Signale oder Distillation in V6 wandern. In der Klage steht die Formel: V6 sei „the fruit of the same poisoned tree“ – die Frucht desselben vergifteten Baumes.

Kurz: Universal und Sony halten V6 nicht für einen sauberen Neustart, sondern für die Fortsetzung derselben Geschichte mit anderem Etikett.

Was Suno dazu sagt – und was noch unklar ist

Suno positioniert V6 als Neustart mit neuer Datenbasis, inklusive lizenzierter Partnerinhalte und Nutzerdaten. Details zum genauen Training bleiben – wie so oft – dünn. Ob und wie stark Vorgängermodelle für V6 genutzt wurden, ist Teil des Streits, nicht schon entschieden.

Wichtig für die Einordnung: Ein Gericht hat nicht festgestellt, dass V6 rechtswidrig ist. Die neue Klage erweitert den Konflikt; sie beendet ihn nicht. Parallel läuft die ältere Klage aus 2024. Universal und Sony sind außerdem die Majors, die (anders als Warner) bislang keinen Suno-Deal gemacht haben – das gehört zur Geschichte dazu, ersetzt aber keine juristische Bewertung.

Warum die Geschichte trotzdem spannend ist

Mich interessiert daran weniger das Anwalts-Pingpong als die grundsätzliche Frage: Kann man bei generativer KI überhaupt sagen „altes Modell war alt, jetzt fangen wir sauber von vorne an“? Oder steckt das, was vorher gelernt wurde, irgendwie immer noch drin – über Outputs, Feedback, Distillation, wie auch immer man es nennt?

Suno versucht sichtbar, mit Teilen der Industrie zusammenzuarbeiten. Universal und Sony antworten im Kern: So einfach werdet ihr eure Vergangenheit nicht los. Ob das juristisch trägt, müssen Gerichte klären. Ob es für dich als Produzent etwas ändert, hängt davon ab, ob und wie sich Lizenzen, Produkte und Haftungsrisiken danach sortieren – und das ist heute noch offen.

Wer die andere Seite derselben Woche sehen will: Während Labels KI-Firmen verklagen und gleichzeitig Deals machen, klagen Musiker wiederum gegen die KI-Deals ihrer eigenen Labels. Dazu gibt es einen eigenen Artikel.

Mehr zur Gegenbewegung der Musiker gegen Label-KI-Deals: Musiker verklagen ihre Labels wegen KI-Deals.