Thomas Foster Sound & Vision
Musiker verklagen ihre Labels wegen KI-Deals – die Ironie ist kaum zu übersehen
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Musiker verklagen ihre Labels wegen KI-Deals – die Ironie ist kaum zu übersehen

· von Thomas Foster

Die Plattenfirmen sagen seit Jahren zu KI-Firmen: Ihr könnt nicht einfach unsere Musik nehmen und damit eure Modelle trainieren. Dann schließen dieselben Labels Deals mit genau diesen Firmen. Und jetzt kommt die Gegenfrage von den eigenen Musikern: Könnt ihr eigentlich einfach unsere Aufnahmen nehmen und damit KI-Deals machen?

Genau darum geht es in der Klage der American Federation of Musicians (AFM) gegen Universal und Warner (bzw. die vertraglich relevanten Label-Einheiten). Eingereicht wurde sie am 5. Juni 2026 in New York; im Sommer folgten Korrekturen und ergänzte Schriftsätze. Sony ist an diesem Verfahren nicht Partei – Sony führt parallel eigene Copyright-Kämpfe gegen Suno.

Worum es juristisch geht – und worum nicht

Das ist nicht dieselbe Klage wie Universal/Sony gegen Suno. Dort steht Copyright und Training im Vordergrund. Hier geht es um Arbeits- und Vertragslogik der Musiker: die Sound Recording Labor Agreement (SRLA) und die sogenannte „new use“-Klausel.

Die AFM sagt im Kern: Wenn Aufnahmen, die unter dem Gewerkschaftsvertrag entstanden sind, für eine neue Nutzung freigegeben werden – früher z. B. Werbung oder Games –, müssen Labels die Gewerkschaft benachrichtigen und Musiker für die neue Nutzung vergüten. KI-Training und generative Nutzung von Katalogaufnahmen sei so eine neue Nutzung. Die Majors hätten bei Deals/Settlements mit Suno und Udio weder gezahlt noch transparent gemacht, welche Takes und welche Musiker betroffen sind.

Die Labels wollen die Klage abweisen. Ihre Linie (Stand September 2026, laut Complete Music Update): Die New-Use-Klausel greife hier nicht so, wie die AFM sie liest – unter anderem, weil es für KI keine separate AFM-Vereinbarung gebe, an die die Klausel andocken könne. Die AFM hält dagegen, der Text verlange Zahlung schon bei einer Nutzung außerhalb der SRLA, ohne Extra-Vertrag als Voraussetzung.

Kurz: Es ist ein Vertragsstreit über Beteiligung und Mitspracherechte – noch keine Entscheidung, wer „recht hat“.

Die Ironie, die man nicht wegwischen kann

Erst sagen Labels zu KI-Firmen: Ihr dürft nicht einfach über unseren Katalog verfügen.
Dann machen Labels KI-Deals.
Jetzt sagen Musiker zu Labels: Ihr dürft nicht einfach über unsere Aufnahmen verfügen.

Wer anderen eine Grube gräbt … ihr wisst schon.

Für Session-Musiker und Studiomusiker ist das keine abstrakte Meta-Debatte. Wenn ein Label Katalog an eine KI-Firma lizenziert, stecken in vielen Takes genau ihre Leistungen – oft ohne, dass sie am Deal-Tisch sitzen. Ob die SRLA dafür wirklich greift, klären Gerichte. Ob Labels künftig Opt-in, Credits oder Beteiligungen freiwillig einbauen, steht auf einem anderen Blatt.

Was das für dich heißt (ohne Pseudo-Rechtsberatung)

Wenn du Independent bist und keine AFM-SRLA im Spiel hast, betrifft dich dieser Prozess nicht 1:1. Die Frage dahinter schon: Wer entscheidet über KI-Nutzung von Aufnahmen – und wer wird beteiligt?

Meine Frage an Musiker und Produzenten bleibt dieselbe wie im Video: Wenn ein Label eure Aufnahmen für einen KI-Deal lizenzieren will – darf das Label das allein entscheiden? Oder geht ohne Zustimmung der beteiligten Musiker gar nichts?

Die Antwort darauf ist nicht „gut für Artists“ oder „schlecht für Artists“ als Slogan. Sie hängt von Verträgen, Territorien und dem Ausgang dieser Verfahren ab. Beschreiben lässt sich heute vor allem: Der Konflikt ist eröffnet, die Fronten sind klar – und die Ironie ist schwer zu übersehen.

Zur parallelen Copyright-Klage der Labels gegen Suno V6: Universal und Sony verklagen Suno erneut – diesmal wegen V6.